Heizen mit Holz
Feinstaubfilter bei Kaminöfen
Ab 1.07.2008 soll eine neue Verordnung gelten, die besagt, daß kein Ofen mehr als 100 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft ausblasen darf.
Allerdings gelten lange Übergangsfristen, die je nach Alter des Ofens noch Jahre Zeit lassen.
Bei aktuellen Öfen gibt es bereits auf dem Typschild einen Hinweis auf die Meßwerte. GGF. kann man auch beim Hersteller nachfragen.
Gibt es keine Meßwerte, weil der Ofen zu alt ist und damals noch nicht gemessen wurde oder ist der Grenzwert überschritten, gelten folgende Fristen, bis zu denen ein Feinstaubfilter nachgerüstet werden muß:
Baujahr muß nachgerüstet werden bis
vor 1975 31.12.2014
vor 1985 31.12.2017
vor 1995 31.12.2020
danach 31.12.2024
Als Baujahr ist der Zeitpunkt der Typenprüfung heranzuziehen, nicht etwa, wann der Ofen gekauft oder eingebaut wurde.
Fragen und Antworten gibt beim BMU (Bundesumweltministerium) --> http://www.bmu.de/luftreinhaltung/doc/40075.php